Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege / stundenweise Verhinderungspflege
Wenn die Pflegeperson Urlaub macht, krank ist oder aus anderen Gründen die Pflege für kurze Zeit nicht weiterführen kann, können jährliche Verhinderungspflegeleistungen in Anspruch genommen werden.
Verhinderungspflege kann jährlich stundenweise in Höhe von 1.612 € in Anspruch genommen werden.
Ebenfalls können zusätzlich 50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (bis 806 Euro) für die Verhinderungspflege ausgegeben werden.
Nicht in Anspruch genommene Verhinderungspflege verfällt zum Ende des Jahres.
Kurzzeitpflege
Wenn Pflegebedürftige für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen sind, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, besteht die Möglichkeit jährlich Kurzzeitpflegeleistungen von 1.612 Euro in Anspruch zu nehmen.
Noch nicht verbrauchte Leistungsbeträge für Verhinderungspflege können für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt, maximal verdoppelt werden.